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JFV Bruchmühlbach-Miesau

Liebe Gäste, herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Viele kleinere Fußballvereine können in den älteren Jugendklassen keine kompletten Juniorenmannschaften mehr zusammenstellen. Die Fußballvereine auf dem Gebiet der Verbandsgemeide Bruchmühlbach-Miesau haben daher im Jahre 2008 beschlossen, den Juniorenförderverein (JFV) Bruchmühlbach-Miesau zu gründen. Seit der Saison 2008/09 spielen D-, C-, B- und A-Junioren der Vereine FV Bruchmühlbach, SV Miesau, SC Vogelbach, SV Lambsborn, SGV Elschbach und SV Martinshöhe zusammen. Mittlerweile spielen auch E-Junioren-Teams im JFV Bruchmühlbach. So können alle interessierten Jugendliche in einer leistungsgemäßen Mannschaft mittrainieren, mitspielen und Spaß dabei haben. 

Neuer Stammverein TuS Landstuhl
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11. Februar 2022 wurde der TuS Landstuhl als siebter Stammverein in den JFV Bruchmühlbach-Miesau aufgenommen. Herzlich willkommen!  
 
 

Liebe Mitglieder und Freunde des JFV, liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche,

derzeit ist ein eingeschränkter Trainingsbetrieb unter Einhaltung unseres Hygienekonzept wieder zugelassen. Die Trainer unserer Teams informieren die Kinder und Jugendlichen, wann und wo Training stattfindet. 

Der Vorstand

 

Hygienekonzept des JFV Bruchmühlbach-Miesau

Langversion Stand: 29.08.2020

[1] Vereins-Informationen

Stammvereine

  • FV Bruchmühlbach
  • SGV Elschbach 
  • SV Lambsborn 
  • SV Martinshöhe
  • SV Miesau
  • SC Vogelbach

Ansprechpartner für Hygienekonzept

Der JFV Bruchmühlbach-Miesau nutzt folgende Sportstätten:

  1. Horst-Eckel-Stadion Miesau, Zum Hasensprung 1, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (Kunstrasenplatz, Rasenplatz)
  2. SV 1923 Martinshöhe, Buchenweg, 66894 Martinshöhe (Rasenplatz, Hartplatz)
  3. SC Vogelbach, Lambsborner Straße, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (Rasenplatz)
  4. SV Lambsborn, Talstraße, 66894 Lambsborn (Rasenplatz, Hartplatz)
  5. FV Viktoria Bruchmühlbach, Waldstraße, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (Rasenplatz)

Die Sportstätten Nr. 1, 2 und 3 werden regelmäßig für Training und Spiele der Jugendmannschaften des JFV Bruchmühlbach-Miesau genutzt. Nr. 4 und 5. sind mögliche Ausweich-Sportstätten.

 

[2] Allgemeine Hinweise:

  • Das vorliegende Hygienekonzept des JFV Bruchmühlbach-Miesau orientiert sich an dem Muster-Hygienekonzept Fußball in Rheinland-Pfalz, Version 1.2. (Stand 26.07.2020) des Fußballverbands Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbands
  • Der JFV Bruchmühlbach-Miesau ist lediglich Nutzer und nicht Betreiber der unter [1] genannten Sportstätten und Vereinsheime. Für Abstands- und Wege- Markierungen sowie die Bereitstellung von Hygiene- und Desinfektionsmittel z.B. auf den Toiletten sind die Betreiber zuständig.
  • Für die Sportstätten unter [1] werden Kurzversionen eines eigenen Hygienekonzepts erstellt, welche die wesentlichen Punkte enthalten und mitgelten. Sofern diese noch nicht vorliegen, gelten die Hygienekonzepte der Stammvereine für die jeweiligen Sportstätten.
  • Für die Einhaltung des Hygienekonzepts beim Training und bei Heimspielen auf den unter [1] genannten Sportstätten ist das Trainer- und Betreuerteam der jeweiligen Jugendmannschaft zuständig
  • Für die Auslage, die Aufbewahrung und Vernichtung der Kontakterfassungsbögen für die Zuschauer bei Heimspielen ist das Trainer- und Betreuerteam der jeweiligen Jugendmannschaft zuständig
  • Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt.

[3] Allgemeine Grundsätze

  • Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.
  • Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.
  • Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten.
  • Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.
  • Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

[4] Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Trainingseinheit.
  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien.
  • Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen

Gesundheitszustand

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.

Minimierung der Risiken in allen Bereichen

  • Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
  • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

[5] Organisatorische Voraussetzungen

  • Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. In den Kommunen (Verbandsgemeine Bruchmühlbach-Miesau und den Ortsgemeinden) können ergänzte/abweichende Vorgaben bestehen, die es gesondert zu beachten gilt.
  • Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb vor Ort auch behördlich gestattet ist.

[6] Organisatorische Maßnahmen

1. Ansprechperson (Hygienebeauftragter) im JFV Bruchmühlbach-Miesau ist Ludwig Peetz (siehe [1]), der als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs zuständig ist.

2. Der JFV Bruchmühlbach-Miesau hat dieses Hygienekonzept für die individuellen Rahmenbedingungen „rund um das Spielfeld“ erstellt. Eine Abstimmung mit den lokalen Behörden sieht die Verordnung nicht vor.

3. Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.

4. Für Freundschafts- und Pflichtspiele gilt das Hygienekonzept des Heimvereins.

[7] Zonierung des Sportgeländes

Das jeweilige Sportgelände für die unter [1] genannten Sportstätten wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
  • Spieler
  • Trainer
  • Teamoffizielle
  • Schiedsrichter/- Beobachter/-Paten
  • Verbandsbeauftragte
  • Sanitäts- und Ordnungsdienst
  • Hygienebeauftragter
  • Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Falls möglich, sollte die Zone 1 an festgelegten Punkten betreten und verlassen werden.
  • Hierzu können Wegeführungsmarkierungen für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück genutzt werden.
  • Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.

Zone 2: Umkleidebereich

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
  • Spieler
  • Trainer
  • Teamoffizielle
  • Verbandsbeauftragte
  • Hygienebeauftragter
  • Schiedsrichter/-Beobachter/-Paten
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
  • In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Zone 3: Zuschauerbereich

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, sodass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist. Weitere Informationen dazu sind im Kapitel [10] Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschafts- und Pflichtspiele), Unterpunkt „Zuschauer“ zu finden
  • Sofern die Sportstätte es zulässt, empfiehlt sich die Trennung von Zu- und Ausgangsbereichen.
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots:
  • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
  • Abstandsmarkierungen auf den Plätzen der Zuschauer
  • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.
  • Das Erfordernis einer Zonierung ist abhängig von der Beschaffenheit der Sportstätte. Auch bei einfachen Sportplätzen ohne Umzäunung gibt es Regelungen für das Spielfeld mit den Spielern, für die weiteren Personen im Umfeld der Mannschaft und für die Zuschauer. Allerdings ist bei solchen Anlagen eine Zonierung nicht realisierbar. Es reicht hier aus, wenn der Verein z.B. mit Flatterband und Hinweisschild die Zuschauer anhält, an einer bestimmten Stelle die Sportanlage zu betreten. Wichtig ist, dass der Verein erkennbar eine solche Zuschauersteuerung plant und auch durchführt. Wenn sich jemand nicht daranhält, muss der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und solche Personen vom Sportgelände verweisen.

[8] Kommunikation

  • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des JFV Bruchmühlbach-Miesau eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert werden. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis kann über den Beauftragten des Heim-/Gastvereins gesamthaft eingeholt werden.
  • Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, müssen über die Hygieneregeln informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang der Kurzversion des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich des jeweiligen Sportgeländes.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, sind im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. der Sportstätte zu verweisen.
  • Die Sportstätte muss ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem vor dem Betreten des Sportgeländes, bieten (Desinfektionsspender an den Eingängen).
  • Das Hygiene-Konzept wird auf geeignetem Weg (zum Beispiel E-Mail, WhatsApp, Hinweis auf die Homepage) an die Vereinsmitglieder, Trainer und Eltern veröffentlicht Für die Kommunikation an Eltern und Spieler sind die Trainer- und Betreuerteams der Jugendmannschaften zuständig
  • Bei Fragen kann sich jederzeit an den Hygienebeauftragten Ludwig Peetz gewandt werden.

[9] Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
  • Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens einen Monat aufzubewahren.

Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
  • Bei Anreise im ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutz verpflichtend.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollen bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz zu empfehlen sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 30 Personen. Trainer zählen dann zur Gruppengröße, wenn diese aktiv mitwirken.
  • Sofern mehr als 30 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich aber während des Trainings nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren. Im nächsten Training können die Gruppen in einer anderen Besetzung trainieren.
  • Es ist zu empfehlen, vor allem bei den Jugendmannschaften (Von Bambini bis einschließlich E-Jugend) weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal zu trainieren.

Auf dem Sportgelände

  • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes empfohlen.
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen Verordnungen.

[10] Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschafts- und Pflichtspiele)

Auch für den Spielbetrieb gelten die Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung. Darüber hinaus hat der JFV Bruchmühlbach-Miesau weitere Maßnahmen und Abläufe festgelegt, um das Infektionsrisiko im Rahmen von Spielen zu minimieren. Folgende Punkte finden dabei im Hygienekonzept des JFV Bruchmühlbach-Mieasu Berücksichtigung:

Grundsätze

  • Es muss sichergestellt sein, dass Trainings- und Spielbetrieb vor Ort behördlich gestattet ist.
  • Es sollte eine Abstimmung mit lokalen Behörden zu individuellen Hygiene-Maßnahmen geben.

Spielansetzungen:

  • Freundschaftsspiele müssen im DFBnet beantragt werden.
  • Es ist von Vereinsseite sicherzustellen, dass bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ausreichend Zwischenraum eingeplant wird, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.

Abläufe/Organisation vor Ort

Allgemein

  • Allgemeine Organisation von Grundlagen der Hygienemaßnahmen (Desinfektionsmittel-Spender, Seife, Einmal-Handtücher, Hinweis-Beschilderung)

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
  • Alle Spieler sollen bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich direkt am Platz umziehen.  
  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
  • Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams (60 min vor Anpfiff Gast-Mannschaft, 45 min vor Anpfiff Heim-Mannschaft).
  • In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Dringende Empfehlung, angrenzende, freie Räumlichkeiten als zusätzliche Umkleidemöglichkeiten zu nutzen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten. Ggf. räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. Startelf – Torhüter – Ersatzspieler.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • In den Anlagen dieses Hygiene-Konzepts wird eine Übersicht der Kabinenmöglichkeiten und Kabinennutzung für die einzelnen Sportstätten angegeben
  • Möglichst keine Mannschaftsansprachen in der Kabine durchführen. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.
  • Allen Personen, die sich in der Kabine aufhalten, wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung 10 Minuten) gelüftet werden (ggf. hierfür eine verantwortliche Person benennen).
  • Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.

Duschen/Sanitärbereich

  • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • Gegebenenfalls müssen einzelne Duschen „gesperrt“ werden.
  • Bei gemeinsamer Nutzung von Duschanlagen durch beide Teams, sollte dies nur zeitlich versetzt und getrennt erfolgen.
  • Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Spielen.
  • Es wird dringend empfohlen, zu Hause zu duschen.

Weg zum Spielfeld:

  • Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams.
  • Zeitliche Entzerrung der Nutzung.

Spielbericht

  • Das Ausfüllen des Spielberichts Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen jeweils Zuhause und bringen einen Ausdruck ihrer Mannschaft mit. Der Schiedsrichter füllt den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät oder Zuhause aus.
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Aufwärmen

  • Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
  • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).
  • Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)

 

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.

Halbzeit

  • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

Zuschauer

  • Zuschauer sind entsprechend der Regelungen zu Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich (§ 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO „Versammlungen, Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen“) und den dazu veröffentlichten Hygienekonzepten zulässig.
  • Es ist jeweils die aktuelle gültige Corona-Landesverordnung RLP zu beachten
  • Bei der maximal zulässigen Anzahl von Zuschauern sind die am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen (Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, u.a.) nicht einzubeziehen, vorausgesetzt, dass der Mindestabstand zwischen Zuschauern und den am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen gewahrt wird.
  • Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist von den Verantwortlichen für das Training oder den Wettkampf entsprechend organisatorisch sicherzustellen.
  • Veranstaltungen im Freien sind unter Auflagen mit bis zu 350 Zuschauer unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig.
  • Der Verein muss dafür sorgen, dass die Besucher den Mindestabstand einhalten. Die Form bestimmt der Verein, z.B. durch farbliche Kennzeichnung der Plätze.
  • Die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer ist zwingend erforderlich (gem. § 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO; analog Gastronomie)
  • Dient zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln.
  • Datenerhebung
  • Die Nachverfolgung von Personen ist zu gewährleisten zum Beispiel durch Listen oder Einzelformulare am Eingang (Muster siehe Anhang)
  • Die Daten sind einen Monat vom zuständigen Trainer- und Betreuer-Team der jeweiligen Jugendmannschaft aufzubewahren.
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Personenzahl auf dem Sportgelände: Diese ist aufgrund der niedrigen Zuschauerzahlen bei Heimspielen der Jugendmannschaften des JFV Bruchmühlbach-Miesau stets erfüllt.
  • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Kapitel [7] Zonierung).
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots
  • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Spuren zur Wegeführung auf der Sportstätte
  • Abstandsmarkierungen auf Zuschauerplätzen
  • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln
  • Zuschauer / Eltern über Hygienekonzept informieren und diese bitten, erst zu Spielbeginn zu erscheinen

Gastronomie

  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z.B. durch Absperrbänder).
  • Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung!
  • z.B. müssen Anwesenheitslisten im Gastronomiebereich geführt werden
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der im Gastronomiebereich beschäftigten Personen in Verantwortung des JFV Bruchmühlbach-Miesau bzw. der Stammvereine
  • Für Personen, die im Gastrobereich tätig sind, werden entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmitteln bereitgestellt. Nach Möglichkeit ist das Anbringen eines Spuckschutzes im Thekenbereich vorzusehen

[11] Haftungshinweise

  • Unter „Verein“ sind im Folgenden der JFV Bruchmühlbach-Miesau einschließlich seiner Stammvereine gemäß [1] zu verstehen
  • Bei Wiederaufnahme des Trainings und des Spielbetriebs ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht.
  • Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben).
  • Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.
  • Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen.
  • Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

 

Anhang:

Kontakterfassungsformular für Zuschauer bei Heimspielen des JFV Bruchmühlbach-Miesau (Muster)

 

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